Pflege & Förderung
Wohnumfeld verbessern.
Den Alltag leichter machen.
Der Wannenrand ist zu hoch, die Treppe wird mühsam oder der Rollator bleibt an der Tür hängen. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen setzen dort an, wo Ihre Wohnung die Pflege oder Selbstständigkeit erschwert. Entscheidend ist, was Sie persönlich im Alltag unterstützt.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Gemeint sind Veränderungen am Wohnumfeld, die häusliche Pflege ermöglichen oder spürbar erleichtern und die Selbstständigkeit unterstützen. Das kann ein einzelner Umbau sein. Häufig hängen jedoch mehrere Bereiche zusammen: Eine gut nutzbare Dusche hilft wenig, wenn die Badezimmertür mit dem Rollator nicht passierbar ist.
Beschreiben Sie deshalb zuerst die Alltagssituation. Aus „Ich möchte ein neues Bad“ wird beispielsweise: „Der hohe Einstieg verhindert, dass ich die Dusche selbstständig benutze; daneben fehlt Platz für eine helfende Person.“ So lässt sich der Zweck einer Maßnahme besser einordnen.
Welche Veränderungen können infrage kommen?
| Im Alltag schwierig | Möglicher Ansatz | Weiterlesen |
|---|---|---|
| Die Wanne oder Dusche hat einen hohen Einstieg. | Einen leichter zugänglichen Duschplatz planen. | Badewanne zur Dusche · Dusche umbauen |
| Ein anderes Stockwerk ist kaum erreichbar. | Einen passenden Lift und die sichere Nutzung prüfen. | Treppenlift |
| Stufen am Hauseingang versperren den Weg. | Eine feste Rampe oder eine andere Zugangslösung prüfen. | Rampen & Zugang |
| Türen sind zu eng oder Schwellen stören. | Durchgänge, Türanschläge und Höhenunterschiede anpassen. | Türen & Schwellen |
| Arbeitsflächen und Schränke sind nicht erreichbar. | Sitzarbeitsplätze und erreichbare Küchenelemente planen. | Pflegegerechte Küche |
Auch andere Veränderungen können relevant sein, etwa im Schlafbereich, an fest eingebauten Bedienelementen oder bei der Verteilung der Räume. Das GKV-Verzeichnis gibt Orientierung und benennt unterschiedliche Maßnahmen. Eine dortige Nennung ersetzt die Prüfung Ihrer persönlichen Voraussetzungen nicht.
Wie funktioniert der Zuschuss der Pflegekasse?
Für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 sind nach § 40 Absatz 4 SGB XI auf Antrag bis zu 4.180 Euro möglich. Die Pflegekasse prüft den pflegebezogenen Nutzen und die anerkennungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag ist weder ein Festpreis für den Umbau noch eine Zusage, dass jede gewünschte Ausstattung übernommen wird.
Die aufgrund des bestehenden Hilfebedarfs gleichzeitig erforderlichen Anpassungen werden für den Zuschuss grundsätzlich zusammen betrachtet. Ein Badumbau und ein Treppenlift bedeuten deshalb nicht automatisch zweimal 4.180 Euro. Eine Aufteilung auf mehrere Rechnungen schafft keinen zusätzlichen Anspruch.
Ein weiterer Zuschuss kann bei einer später veränderten Pflegesituation und dadurch neu erforderlichen Anpassungen infrage kommen. Lassen Sie die konkrete Situation von Ihrer Pflegekasse beurteilen. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einer gemeinsamen Wohnung gelten besondere Grenzen.
So bereiten Sie eine passende Lösung vor
- Hindernisse sammeln: Notieren Sie wichtige Wege vom Eingang bis zu Bad, Küche und Schlafplatz.
- Den Bedarf erklären: Beschreiben Sie, wobei Hilfe nötig ist und was durch den Umbau leichter würde.
- Bestand zeigen: Übersichts- und Detailfotos sowie bekannte Maße erleichtern die Vorbereitung.
- Leistungen und Kosten klären: Ein nachvollziehbares Angebot trennt notwendige Arbeiten von zusätzlichen Wünschen.
- Förderung vor dem Start klären: Reichen Sie den Antrag vor dem Umbau ein und warten Sie die Entscheidung ab.
Bei einer Mietwohnung sollten bauliche Veränderungen frühzeitig mit der vermietenden Seite abgestimmt werden. Bei mehreren beteiligten Gewerken ist ein gemeinsamer Überblick besonders hilfreich. Ihre Wohnberatung kann Sie bei dieser Einordnung unterstützen.
Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung
Muss der komplette Umbau barrierefrei nach einer Norm sein?
Im Bestand lassen sich nicht immer alle Anforderungen einer vollständig barrierefreien Wohnung erreichen. Entscheidend für den Zuschuss bleiben die individuellen Voraussetzungen und der Nutzen der beantragten Anpassung. Versprechen Sie sich keine bestimmte Bewilligung allein von einer Produktbezeichnung.
Zählt jede Renovierung als Pflege-Umbau?
Nein. Allgemeine Modernisierung, die Reparatur eines Schadens oder ein rein optischer Wunsch werden nicht allein durch einen Pflegegrad zu einer förderfähigen Maßnahme. Beschreiben Sie den Zusammenhang mit dem Pflegebedarf.
Können Hilfsmittel zusätzlich sinnvoll sein?
Ja. Ein Duschsitz oder eine andere passende Unterstützung kann einen baulichen Umbau ergänzen. Für Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen können unterschiedliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten gelten. Die Pflege- oder Krankenkasse hilft bei der Zuordnung.
Grundlagen und unabhängige Beratung
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Die Badewanne oder Dusche soll leichter zugänglich werden?
Wir bereiten Kostenvoranschlag und Antrag für zwei Badumbauten kostenlos vor: Badewanne zur Dusche und eine vorhandene Dusche mit möglichst niedrigem Einstieg. Sie behalten die freie Handwerkerwahl.
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